Ausbau der A 20 gestoppt

Bundesverwaltungsgericht verweist auf mangelhafte Prüfungen in Sachen Fledermausschutz

  • Dieter Hanisch, Bad Segeberg
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Seit 15 Jahren wird in Schleswig-Holstein am dortigen Teilstück der A 20 gebaut. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau an der Autobahn bei Bad Segeberg bis auf weiteres untersagt.

Große Freude bei Umweltschützern: Das Bundesverwaltungsgericht stoppt den Weiterbau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein. Die juristische Bewertung aus Leipzig: Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss für die Umfahrung von Bad Segeberg ist wegen mangelhafter Prüfungen des Schutzes von Fledermäusen rechtswidrig. Damit hatten die Klagen von Umweltverbänden sowie von der Segeberger Nachbargemeinde Klein Gladebrügge Erfolg.

Das SPD-geführte Verkehrsministerium in Kiel räumt ein, dass nun mindestens zwei Jahre vergehen werden, ehe an einen Weiterbau des rund zehn Kilometer langen Teilstücks zu denken sei. Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätten noch in diesem Herbst die ersten Bagger rollen sollen. Doch nun muss sich das Ministerium eines Planänderungsverfahrens annehmen und die richterlich aufgezeigten Mängel darin abarbeiten. Die Planfeststellung muss jedoch nicht bei Null anfangen.

Zu den Klägern gehörten die ...


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