Im Zweifel gegen den Angeklagten
Kurswechsel beim Deutschen Olympischen Sportbund: Der Verband plädiert nun für ein Antidoping-Gesetz, beharrt aber auf der Beweislastumkehr
Vor einem Jahr scheiterte ein Antrag auf ein Antidoping-Gesetz an den Bundestag noch an der starren Haltung des Deutschen Olympischen Sportbundes. Diese hat sich nun entscheidend verändert.
Ein deutsches Antidoping-Gesetz erhält erstmals realistische Konturen. Am Mittwoch machte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nach Jahren des Mauerns einen weiteren Schritt aus der Deckung. Noch bevor das Thema am Abend auf der Tagesordnung der Koalitionsverhandlungen in Berlin stand, regte das DOSB-Präsidium an: »Der neue Bundestag wird gebeten zu prüfen, ob die im Arzneimittelgesetz verankerten Regelungen in einem eigenständigen Gesetz mit dem Titel Antidoping-Gesetz zusammenzufassen sind.« Der DOSB erklärte, sein Präsidium rege eine Reihe von gesetzlichen und untergesetzlichen Verbesserungen im Antidoping-Kampf an.
Nach dem Hinweis, der Bundestag solle die Notwendigkeit eines Antidoping-Gesetzes prüfen, machte der DOSB seine Bedingungen klar: »Der Grundsatz der ›strict liability‹, also der Verantwortlichkeit des/der Sportlers/in für die in seinem/ihrem Körper gefundenen Stoffe, und die im sportrechtlichen Verfahren gel...
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