Wer Steuer nicht zahlt, darf Auto nicht verkaufen

Gesetz in erster Lesung im Landtag / Linkspartei erinnert an angekündigten Bürokratie-Abbau

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Wer die Kfz-Steuer nicht pünktlich bezahlt, darf sein Fahrzeug nicht verkaufen und bekommt kein neues Auto zugelassen. Einen Gesetzentwurf, der dies vorsieht, behandelte der Landtag gestern in erster Lesung. Damit stehe den Finanzämtern »eine effektive und kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung«, die Leute zu zwingen, ihre Rechnungen zu begleichen, argumentierte Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD). Dies sei ein Beitrag zur besseren Finanzausstattung der Kommunen. Begründet wird das Gesetz damit, dass es in den kommunalen Kassen große Löcher gibt, weil Bürger Gebühren und andere Forderungen nicht bezahlen. In der Prignitz seien die Außenstände auf 139 000 Euro angewachsen, im Barnim auf 429 000 Euro und in der Uckermark auf 466 000 Euro. Der Cottbusser Stadtkasse fehlen 120 000 Euro, die Zahl der Schuldner dort beträgt rund 800. Diese Situation zu ändern, ist nach Auffassung der Landesregierung »dringend notwendig«. Der Aufwand zum Eintreiben der Schulden sei »erheblich und teilweise kaum noch vertretbar«. In den meisten Fällen stehe dieser Aufwand in keinem Verhältnis zur Schuldensumme. Die Abgeordnete Margitta Mächtig gab gestern zu bedenken, dass man sich doch vorgenommen hatte, die Bürokratie abzubauen. »Wir wollen so wenig Gesetze wie möglich und so viele Regelungen wie nötig.« Wilfried Schrey (CDU) erwärmte sich für das Anliegen des Gesetzes, warnte jedoch vor weitergehenden Verschärfungen, wie sie das Finanzressort ins Auge fasse. »Das Finanzministerium plant eine Verordnung, wonach die Kfz-Steuer nur noch durch Einzugsermächtigung eines inländischen Geldinstituts bezahlt werden soll.« Dies verstoße gegen den Grundsatz des freien Zahlungsverkehrs, wie er in der Europäischen Union herrsche. Schrey hegt Zweifel, ob eine solche Praxis rechtlich zulässig ist. Sollte das Gesetz in Kraft treten, dann dürfen Steuerschuldner ihren alten Pkw nur noch verkaufen, wenn ihre Rückstände beim Finanzamt geringer als zehn Euro sind. Nur dann ...

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