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Normale Fahrlässigkeit:

Eine normale Fahrlässigkeit wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer seine Sorgfaltspflichten zwar verletzt, dies aber über sieht oder nicht erkannt hat. Ist der entstandene Schaden relativ gering, so ist er zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzuteilen. Der Anteil des Arbeitnehmers sollte sich in einem Rahmen bewegen, der eine Monatsvergütung nicht übersteigt. Leichteste Fah...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/854577.normale-fahrlaessigkeit.html

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