Vom kleinen Unterschied: arbeitslos oder beschäftigungslos?

Arbeitnehmer nicht mehr tätig ist.

Würde das Gesetz zwingend die Beendigung des Rechtsverhältnisses als Voraussetzung haben, wurde Arbeitslosigkeit zu verneinen sein.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bestünde nicht. In der Praxis ist in solchen Fällen der Nachweis der Beschäftigungslosigkeit gegenüber dem Arbeitsamt erschwert, da eine Ar beitsbeschemigung vom Arbeitgeber nicht zu er langen ist. Gegebenenfalls sind dann Zeugenaussagen der Kollegen als Nachweis der Beschäftigungslosigkeit das letzte Mittel.

In der gesetzlichen Regelung ist ebenfalls die Antwort auf die Frage enthalten, wann eine Beschäftigung überhaupt als solche gilt. Demnach schließt eine weniger als 15 Stunden die Woche umfassende Beschäftigung Beschäftigungslosigkeit nicht aus. Diese Regelung wird für Selbständige und mithelfende Familienangehörige auf weniger als 18 Stunden die Woche erweitert, wenn im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit neben dem «Hauptjob» mindeste...


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