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Unterhaltszahlungen an die Verlobte steuerlich absetzbar?

beamten aber nicht: Die Unterhaltszahlungen an seine Verlobte seien keineswegs »unumgänglich« gewesen, also dürfe er sie nicht vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Ablehnung des Finanzamts (III R 3/ 971). Eine Verlobung löse keine Unterhaltsverpflichtung aus, die ergebe sich erst aus der Eheschließung. Also verhalte es sich hier nicht anders als bei nichtehel...

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