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Rechte Mörder von Dessau grinsten bei der Anklage

Prozess um Tod von Alberto Adriano unter Ausschluss der Öffentlichkeit Von Hendrik Lasch, Dessau

  • Lesedauer: 2 Min.

In Halle hat der Prozess gegen drei Rechtsextreme begonnen, die zu Pfingsten in Dessau Alberto Adriano zu Tode traten. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen - aus Rücksicht auf das jugendliche Alter zweier Angeklagter.

Den drei Tätern wird vorgeworfen, «aus niederen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben». So lautet die nüchterne Formulierung in der Anklageschrift, die zum Prozessauftakt vor dem 1. Strafsenat des sachsen-anhaltischen Oberlandesgerichtes verlesen wurde, das wegen starken Medieninteresses im Hallenser Justizzentrum verhandelt. Weil die Tat geeignet ist, den «inneren Frieden» der BRD zu gefährden, hatte die Generalbundesanwaltschaft die Er mittlungen an sich gezogen.

Die Details des Tathergangs, die Bundesanwalt Joachim Lampe gestern zu Beginn des Prozesses um den gewaltsamen Tod des seit zwölf Jahren in Dessau wohnenden Mocambiquaners Alberto Adriano schilderte, sind grauenerregend. Danach haben der 24-jährige Bäcker Enrico H. aus Bad Liebenwerda und die beiden 16- jährigen Wolfener Frank M. und Christian R. ihr 39-jähriges Opfer, das ihnen am frühen Pfingstsonntag im Dessauer Stadtpark zufällig begegnete, minutenlang geschlagen und mit Tritten traktiert. Dabei beschimpften sie den Familienvater als «Negerschwein». Später entkleideten sie ihr bewusstloses Opfer und prügelten weiter. «Bei dieser Gewaltanwendung rechneten die Angeschuldigten damit, dass Adriano dadurch zu Tode kommen könnte», sagte Lampe: «Aus ihrem Ausländerhass war ihnen das gleichgültig und sie nahmen es billigend in Kauf.» Adriano starb am 14. Juni nach inneren Blutungen im Gehirn. Die drei Skinheads, die noch am Tatort festgenommen worden waren, die Tat gestanden und mit Fremdenfeindlichkeit begründet hatten, nahmen die Anklage teilweise grinsend zur Kenntnis. Reue haben sie einem OLG-Sprecher zufolge bislang nicht gezeigt. Weder die beiden schmächtigen 16-jährigen, noch der erwachsene Mittäter, der in der Tatnacht seinen Zug verpasst und sich anschließend mit seinen beiden Zufallsbekannten betrunken hatte, würdigten die sichtlich um Fassung ringende Witwe ihres Opfers eines Blickes. Angelika Adriano und ihre drei Kinder treten als Nebenkläger auf.

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Grund ist das jugendliche Alter zweier Täter. Der Anwalt der Nebenklage hatte dagegen argumentiert: Die Angeklagten sollten sehen, dass ihre Tat nicht nur juristisch verfolgt, sondern auch von einer breiten Öffentlichkeit verurteilt werde. Zudem dürfe nicht der Anschein eines politisch gewollten Abschreckungsurteils hinter verschlossenen Türen entstehen. Lampe meinte aber, es gehe «um Wahr heitsfmdung, nicht um ein öffentliches Exempel». Zu rechtsstaatlicher Justiz gehöre auch der Jugendschutz. Laut Nebenklage legten die Angeklagten gestern ein Geständnis ab. Heute beginnt die Ver nehmung von insgesamt 27 Zeugen. Ein Urteil wird bereits Anfang kommender Woche erwartet.

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