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Wer hat die Kosten zu tragen?
Im Haus gibt es Differenzen zwischen dem Hauptwasserzähler und den Unterzählern in den Wohnungen. Von den Stadtwerken wird nur der Hauptzähler abgelesen und der Berechnung des Preises für Trinkwasser und Abwasser zugrunde gelegt. Wie aber ist die Minusdifferenz auf die einzelnen Mieter aufzuteilen? Die Kosten dafür wurden den Mietparteien gleichmäßig auferlegt. Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Justierung oder Auswechslung der Unterzähler in den Wohnungen? Wer trägt die Kosten dafür? Wolfgang R., Quedlinburg
Vorweg ein Grundsatz: Alle Messgeräte haben einen mehr oder weniger großen Messfehler. Das gilt auch für Wasserzähler. Sie sind entsprechend dem Eichgesetz nach bestimmten Fristen auszuwechseln. Für Kaltwasserzähler sind dafür sechs Jahre vorgeschrieben, für Warmwasserzähler gelten fünf Jahre. Das Eichgesetz schreibt für Wasserzähler auch maximale Fehlergrenzen vor, die diese einhalten müssen. Die...
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