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Bevor es mit der Behandlung losgeht, genau informieren
Der Kassenanteil für Zahnersatz wie Kronen oder Brücken ist im Vorjahr im Vergleich zu 2004 nahezu unverändert geblieben - sagen die Kassen. Zahlten die Krankenkassen im Jahr 2004 pro Patient rund 642 Euro, so waren es 2005 rund 639 Euro. Das geht aus einer aktuellen Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen zu den Auswirkungen der Festbetrags-Zuschüsse hervor. Zugleich ist der Privatanteil, den die Patienten aus eigener Tasche tragen müssen, deutlich gestiegen. Er hat mittlerweile einen Anteil von 57 Prozent an den Gesamtkosten erreicht.
Uwe Hinrichs, Sozialversicherungsexperte bei der Techniker Krankenkasse (TK): »Durch das Festzuschuss-System ist die Palette an Zahnersatz, aus dem die Patienten auswählen können, deutlich breiter geworden. Die Krankenkassen beteiligen sich mit einem festen Anteil an den Kosten. Dabei ist es egal, ob man sich für eine Krone, eine Brücke oder einen implantatgetragenen Zahnersatz entscheidet.«
Wie die Studie belegt, kommt es zugleich für diejenigen teurer, die sich für eine so genannte andersartige Versorgung entscheiden. Sie wird den Patienten nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung gestellt. Der Festzuschuss geht nicht verloren. Doch alle anfallenden Mehrkosten müssen die Patienten dann aus eigener Tasche bezahlen.
Bevor es mit der Behandlung losgeht, sollte man sich deshalb erkundigen, was genau gemacht wird und wie hoch Laborkosten und Honorar angesetzt sind, so der TK-Experte.
Die TK bietet einen kostenlosen zahnärztlichen Informationsservice an. Hier kann man sich von Zahnärzten und Kieferorthopäden über die bevorstehende Behandlung beraten lassen. Man kann sich darüber informieren, ob die Preise im Angebot ange-messen sind oder ob es Alternativen gibt, die eventuell günstiger sind.
Dazu muss man den Heil- und Kostenplan einfach an folgende Nummer faxen:
01802 - 85 11 11 (ab 6 Cent pro Fax, abhängig vom Anbieter) oder eine Kopie an folgende Adresse schicken: TK-Ärztezentrum, Gut Nehmten, 24326 Nehmten.
Wichtig ist es, die eigene Telefonnummer darauf zu vermerken und möglichst drei Wunschtermine anzugeben, an denen man zurückgerufen werden möchte.
Zum Hintergrund: Seit 1. Januar 2005 gilt das so genannte Festzuschuss-System. Die Krankenkassen zahlen einen festen Anteil zum Zahnersatz, egal ob es sich dabei beispielsweise um eine Krone oder eine Brücke handelt.
Wer wissen will, welchen Zuschuss die Krankenkassen bei welchem Befund zahlen, findet eine Übersicht auf der Homepage der TK unter www.tk-online.de in der Rubrik »Zähne« unter dem Stichwort Zahnersatz. Weitere Informationen bietet auch die Broschüre »Die Zähne«, die man in jeder TK-Geschäftsstelle kostenlos bekommt oder im Internet downloaden kann.
Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal daran erinnert, dass das Bonusheft bares Geld wert ist. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn man eine Krone, Brücke oder einen anderen Zahnersatz braucht. Der Zuschuss von der Krankenkasse erhöht sich, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war und das mit seinem Bonusheft nachweist, so Heiko Kirsch, Sozialversicherungsexperte bei der TK.
Regelmäßig heißt, dass Erwachsene einmal im Jahr zum Check-up gehen müssen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal. Bei diesen Kontrolluntersuchungen, für die keine Praxisgebühr fällig ist, wird überprüft, ob Zähne, Kiefer und Zahnfleisch intakt sind. Außerdem wird einmal im Jahr Zahnstein entfernt.
Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung bei den Kontrollterminen war und dafür einen Stempel im Bonusheft hat, bekommt auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Weitere 10 Prozent erhält, wer sogar in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war.
Ein Beispiel: Auf einen kaputten Zahn soll im Mai 2006 eine Krone, die 230 Euro kostet. Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt 115 Euro, der Eigenanteil des Versicherten liegt ebenfalls bei 115 Euro. Ist das Bonusheft von 2001 bis 2005 lückenlos geführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Der Festzuschuss der Krankenkasse erhöht sich somit auf 138 Euro. Hat man alle Stempel zwischen 1996 und 2005, dann erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent und der Festzuschuss somit auf 149,50 Euro. Damit sinkt der Anteil, den der Versicherte leisten muss, um insgesamt 34,50 Euro.
Man sollte den Zahnarztbesuch deshalb nicht von einem Monat auf den nächsten verschieben. Bevor man sich versieht, ist ein Jahr herum und der Bonus ist dahin.
Noch ein Paar Bemerkungen zur Zahnbehandlung im Ausland. Wer sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lässt, muss nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Grit Hertrampf, Expertin für Auslandsbehandlungen bei der TK: »In einigen Mitgliedsländern reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus. Man muss sie einfach in der Praxis vor Ort vorlegen und sich um nichts weiter kümmern.« Bei der TK findet man die EHIC auf der Rückseite der Versichertenkarte. Wer sie noch nicht hat, kann die neue Karte einfach beantragen.
In manchen EU-Staaten ist diese Form der Abrechnung nicht möglich. Dann erstattet die Kasse ihren Versicherten in medizinisch erforderlichen Fällen die Kosten für die Zahnarztbehandlung, wenn sie wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherten ihr Geld zurück erhalten:
- Die im Ausland erbrachte Leistung muss in Deutschland üblich sein.
- Die Krankenkasse hätte die Leistung auch in Deutschland übernommen.
Grit Hertrampf: »Wichtig ist, dass die Versicherten detaillierte Rechnungen beziehungsweise Verordnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Darauf sollte stehen, wer behandelt wurde, was der Zahnarzt genau gemacht hat und wie hoch die dafür ausgelegten Kosten sind.«
Versicherte, die ihren Zahnersatz im Ausland einsetzen lassen möchten, benötigen einen von der Krankenkasse vorab genehmigten Heil- und Kostenplan. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten sich die Versicherten vor der Behandlung erkundigen, ob der ausländische Zahnarzt mit Kollegen in Deutschland zusammenarbeitet. Eventuelle Nachbehandlungen beim Zahnersatz werden nicht vom Festzuschuss abgedeckt. Ansonsten muss der Patient neben weiteren Kosten für Anreise und Unterbringung auch für die anschließenden Behandlungen aufkommen.
Nicht vergessen: Falls die Abrechnung über die EHIC nicht möglich ist, sind auch bei Zahnarztbehandlungen im Ausland die in Deutschland üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen fällig sowie eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6,5 Prozent. Diese beträgt mindestens 3,50 Euro, jedoch maximal 30 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet:
www.tk-online.de in der Rubrik »Urlaub und Reisen«.
Immer wieder wird die Frage gestellt, lohnt sich eine private Zusatzpolice für die Zähne?
Seit 2004 dürfen gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherungsunternehmen kooperieren und Zusatzpolicen anbieten. »Dental Plus« heißt der Zahnersatz-Tarif, den die TK gemeinsam mit der Ennivas-Krankenversicherung AG anbietet. Die Kosten der so genannten Regelversorgung für Kronen, Brücken und Prothesen bekommt man bis zu 30 Prozent erstattet. Zusammen mit den Leistungen der TK sind es bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Andere Kassen haben andere Partner.
Der Sozialversicherungsexperte weist darauf hin, dass bei allen Zusatztarifen die Regeln der privaten Krankenversicherung gelten. Der monatliche Beitrag hängt von Eintrittsalter, Geschlecht und vom Zustand der Zähne ab. So zahlt beispielsweise ein 30-jähriger Mann 3,52 im Monat und eine 30-jährige Frau 4,06 Euro. Aber die Erfahrungen sagen, dass sich nicht jede Zusatzversicherung rechnet, weil die Kassen im Kleingedruckten häufig Bedingungen nennen, die erst erklärt werden, wenn man von der Versicherung eine Leistung erwartet.
Deshalb vor Abschluss einer Zusatzversicherung genau prüfen und vergleichen. Die Verb...
Uwe Hinrichs, Sozialversicherungsexperte bei der Techniker Krankenkasse (TK): »Durch das Festzuschuss-System ist die Palette an Zahnersatz, aus dem die Patienten auswählen können, deutlich breiter geworden. Die Krankenkassen beteiligen sich mit einem festen Anteil an den Kosten. Dabei ist es egal, ob man sich für eine Krone, eine Brücke oder einen implantatgetragenen Zahnersatz entscheidet.«
Wie die Studie belegt, kommt es zugleich für diejenigen teurer, die sich für eine so genannte andersartige Versorgung entscheiden. Sie wird den Patienten nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung gestellt. Der Festzuschuss geht nicht verloren. Doch alle anfallenden Mehrkosten müssen die Patienten dann aus eigener Tasche bezahlen.
Bevor es mit der Behandlung losgeht, sollte man sich deshalb erkundigen, was genau gemacht wird und wie hoch Laborkosten und Honorar angesetzt sind, so der TK-Experte.
Die TK bietet einen kostenlosen zahnärztlichen Informationsservice an. Hier kann man sich von Zahnärzten und Kieferorthopäden über die bevorstehende Behandlung beraten lassen. Man kann sich darüber informieren, ob die Preise im Angebot ange-messen sind oder ob es Alternativen gibt, die eventuell günstiger sind.
Dazu muss man den Heil- und Kostenplan einfach an folgende Nummer faxen:
01802 - 85 11 11 (ab 6 Cent pro Fax, abhängig vom Anbieter) oder eine Kopie an folgende Adresse schicken: TK-Ärztezentrum, Gut Nehmten, 24326 Nehmten.
Wichtig ist es, die eigene Telefonnummer darauf zu vermerken und möglichst drei Wunschtermine anzugeben, an denen man zurückgerufen werden möchte.
Zum Hintergrund: Seit 1. Januar 2005 gilt das so genannte Festzuschuss-System. Die Krankenkassen zahlen einen festen Anteil zum Zahnersatz, egal ob es sich dabei beispielsweise um eine Krone oder eine Brücke handelt.
Wer wissen will, welchen Zuschuss die Krankenkassen bei welchem Befund zahlen, findet eine Übersicht auf der Homepage der TK unter www.tk-online.de in der Rubrik »Zähne« unter dem Stichwort Zahnersatz. Weitere Informationen bietet auch die Broschüre »Die Zähne«, die man in jeder TK-Geschäftsstelle kostenlos bekommt oder im Internet downloaden kann.
Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal daran erinnert, dass das Bonusheft bares Geld wert ist. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn man eine Krone, Brücke oder einen anderen Zahnersatz braucht. Der Zuschuss von der Krankenkasse erhöht sich, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war und das mit seinem Bonusheft nachweist, so Heiko Kirsch, Sozialversicherungsexperte bei der TK.
Regelmäßig heißt, dass Erwachsene einmal im Jahr zum Check-up gehen müssen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal. Bei diesen Kontrolluntersuchungen, für die keine Praxisgebühr fällig ist, wird überprüft, ob Zähne, Kiefer und Zahnfleisch intakt sind. Außerdem wird einmal im Jahr Zahnstein entfernt.
Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung bei den Kontrollterminen war und dafür einen Stempel im Bonusheft hat, bekommt auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Weitere 10 Prozent erhält, wer sogar in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war.
Ein Beispiel: Auf einen kaputten Zahn soll im Mai 2006 eine Krone, die 230 Euro kostet. Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt 115 Euro, der Eigenanteil des Versicherten liegt ebenfalls bei 115 Euro. Ist das Bonusheft von 2001 bis 2005 lückenlos geführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Der Festzuschuss der Krankenkasse erhöht sich somit auf 138 Euro. Hat man alle Stempel zwischen 1996 und 2005, dann erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent und der Festzuschuss somit auf 149,50 Euro. Damit sinkt der Anteil, den der Versicherte leisten muss, um insgesamt 34,50 Euro.
Man sollte den Zahnarztbesuch deshalb nicht von einem Monat auf den nächsten verschieben. Bevor man sich versieht, ist ein Jahr herum und der Bonus ist dahin.
Noch ein Paar Bemerkungen zur Zahnbehandlung im Ausland. Wer sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lässt, muss nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Grit Hertrampf, Expertin für Auslandsbehandlungen bei der TK: »In einigen Mitgliedsländern reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus. Man muss sie einfach in der Praxis vor Ort vorlegen und sich um nichts weiter kümmern.« Bei der TK findet man die EHIC auf der Rückseite der Versichertenkarte. Wer sie noch nicht hat, kann die neue Karte einfach beantragen.
In manchen EU-Staaten ist diese Form der Abrechnung nicht möglich. Dann erstattet die Kasse ihren Versicherten in medizinisch erforderlichen Fällen die Kosten für die Zahnarztbehandlung, wenn sie wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherten ihr Geld zurück erhalten:
- Die im Ausland erbrachte Leistung muss in Deutschland üblich sein.
- Die Krankenkasse hätte die Leistung auch in Deutschland übernommen.
Grit Hertrampf: »Wichtig ist, dass die Versicherten detaillierte Rechnungen beziehungsweise Verordnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Darauf sollte stehen, wer behandelt wurde, was der Zahnarzt genau gemacht hat und wie hoch die dafür ausgelegten Kosten sind.«
Versicherte, die ihren Zahnersatz im Ausland einsetzen lassen möchten, benötigen einen von der Krankenkasse vorab genehmigten Heil- und Kostenplan. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten sich die Versicherten vor der Behandlung erkundigen, ob der ausländische Zahnarzt mit Kollegen in Deutschland zusammenarbeitet. Eventuelle Nachbehandlungen beim Zahnersatz werden nicht vom Festzuschuss abgedeckt. Ansonsten muss der Patient neben weiteren Kosten für Anreise und Unterbringung auch für die anschließenden Behandlungen aufkommen.
Nicht vergessen: Falls die Abrechnung über die EHIC nicht möglich ist, sind auch bei Zahnarztbehandlungen im Ausland die in Deutschland üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen fällig sowie eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6,5 Prozent. Diese beträgt mindestens 3,50 Euro, jedoch maximal 30 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet:
www.tk-online.de in der Rubrik »Urlaub und Reisen«.
Immer wieder wird die Frage gestellt, lohnt sich eine private Zusatzpolice für die Zähne?
Seit 2004 dürfen gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherungsunternehmen kooperieren und Zusatzpolicen anbieten. »Dental Plus« heißt der Zahnersatz-Tarif, den die TK gemeinsam mit der Ennivas-Krankenversicherung AG anbietet. Die Kosten der so genannten Regelversorgung für Kronen, Brücken und Prothesen bekommt man bis zu 30 Prozent erstattet. Zusammen mit den Leistungen der TK sind es bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Andere Kassen haben andere Partner.
Der Sozialversicherungsexperte weist darauf hin, dass bei allen Zusatztarifen die Regeln der privaten Krankenversicherung gelten. Der monatliche Beitrag hängt von Eintrittsalter, Geschlecht und vom Zustand der Zähne ab. So zahlt beispielsweise ein 30-jähriger Mann 3,52 im Monat und eine 30-jährige Frau 4,06 Euro. Aber die Erfahrungen sagen, dass sich nicht jede Zusatzversicherung rechnet, weil die Kassen im Kleingedruckten häufig Bedingungen nennen, die erst erklärt werden, wenn man von der Versicherung eine Leistung erwartet.
Deshalb vor Abschluss einer Zusatzversicherung genau prüfen und vergleichen. Die Verb...
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