Was tun, wenn die Wasserkosten zu hoch erscheinen?

Fortsetzung aus ND-Ratgeber vom 17. Mai (Nr. 744), Seite 3 und Schluss.

Ist die Differenz zwischen dem Hauptzähler und den Unterzählern größer als 20 Prozent, dann geht die herrschende Rechtsprechung davon aus, dass ein vom Vermieter zu vertretender Fehler vorliegt. Dann muss der Mieter nur die an seinem Wohnungswasserzähler festgestellte Menge (einschließlich der anteiligen Nebenkosten) bezahlen. Wenn Mieter die Verbrauchswerte aller Zähler in den Wohnungen wissen wollen, um die Fehlerquelle zu finden, muss der Vermieter ihnen dabei helfen, die Resultate des Wasserverbrauchs in allen Wohnungen zu ermitteln. Die Prüfung des Hauptzählers kann man genauso verlangen, wie die Prüfung des Wasserzählers in der Wohnung. u Wer Unrecht hat, zahlt. Aber dran denken, es zahlt immer derjenige, der Unrecht hat. Zu beachten ist, dass das Wasserwerk den Hauptzähler zur Prüfung ausbaut, reinigt und dann erst auf dem Prüfstand die Prüfung vornimmt. Der Zustand des Hauptzählers ist also bei der Prüfung möglicherweise ein ganz anderer (besserer), als er es im eingebauten Zustand war! Das kann also viel Geld kosten. Durch das individuelle Verhalten der Menschen - manche sind »Sparsamkeitsfanatiker«, andere müssen aus medizinischen Gründen täglich ein Vollbad nehmen, oder es gibt eine über Wochen auslaufende Toilettenspülung - können Verbräuche im Umfang von 15 bis 60 Kubikmeter pro Person und Jahr differieren. Hier sollte jeder selbst prüfen, ob der gemessene Verbrauch richtig sein kann und seinem Verbrauchsverhalten entspricht. Wenn der Mieter seine Kosten für Wasser und Abwasser senken will, wird er dann möglicherweise sein Verbrauchsverhalten ändern müssen. Dazu sollte zwei Wochen lang der Zählerstand täglich notiert und mit dem eigenen Verhalten am Vortag (Vollbad, Dusche, Waschmaschine usw.) verglichen werden. Durch das individuelle Verbrauchsverhalten kann unter Umständen auch die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen überdeckt werden. So kann eine kleinere Personenanzahl durchaus mehr Wasser verbrauchen, als eine größere in einer ansonsten gleichen Wohnung! Insoweit ist in der Regel die Umlage der Wasser- und Abwasserkosten nach Personenanzahl kein besserer Umlageschlüssel als die Wohnfläche. Eine weitere wichtige Einflussgröße der Wasser- und Abwasserkosten ist der jeweilige Tarif für Wasser und Abwasser des örtlichen Versorgungsunternehmens. Die Spanne vom günstigsten zum teuersten Tarif in Deutschland ist deutlich größer als 200 Prozent! So waren im Jahre 2005 (ohne die Nebenkosten) für 30 Kubikmeter Wasser in einem günstigen Fall 107 Euro, im ungünstigen Fall 357 Euro zu bezahlen. Abhängig vom Wasserpreis konnten wir auch feststellen, dass die durchschnittlichen Verbräuche mit den Preisen abnahmen. Neben den hier genannten Fehlerquellen gibt es auch andere ganz banale Ursachen für hoch erscheinende Kosten. So können die Messwerte der Zähler falsch eingetippt worden sein oder ein falscher Zähler dem Mieter zugeordnet. Hier behilft man sich ganz einfach durch eigene Ablesungen und Notierung dieser Werte. Kommt der Ablesedienst, dann vergleichen Sie erst die Werte und unterschreiben die Ableseprotokolle nur, wenn sie die gleichen Werte abgelesen haben. Hat der Mieter andere Werte, dann sollte das auf dem Ableseprotokoll notiert werden. Das Protokoll nur unterschreiben...

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