Eigener Blick kann bares Geld sein

Leserfrage zur Betriebskostenabrechnung (BKA)

Ich bin sehr sparsam mit der Wohnungsheizung. Wegen des starken Steigrohrs im Hochhaus brauche ich die Thermostatventile nicht aufdrehen. Die beiden elektronischen Heizkostenverteiler (EHKV) zeigten nur Verbrauchswerte von 0 an, ich hatte nur die Grundkosten zu bezahlen.

Vor drei Jahren wurden die EHKV im Sommer getauscht. Der »Beauftragte Handwerker« des Ablesedienstes hat die Daten per Hand in sein Nachweisgerät eingelesen. Ich bekam kein Ableseprotokoll. Zum Jahresende zeigten auch die neuen EHKV wieder 0-Werte. In der folgenden Betriebskostenabrechnung waren aber Verbrauchswerte von 75 und 76 angegeben, die von den ausgebauten Zählern stammen sollten. Richtig ist aber, dass dies die Gerätenummern der ausgebauten EHKV waren. Was ist schief gelaufen? Einen Prozess habe ich verloren.
Reinhard R., Frankfurt (Oder)

Die Ablesedienste arbeiten entsprechend der »Richtlinie zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- un...



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