Azubi muss 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat nach einem Urteil vom 20. August 2013 (Az. 13 Sa 269/13) einen Auszubildenden zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25 000 Euro verurteilt, weil dieser einen Arbeitskollegen am Auge verletzt hatte.
Der ungewöhnliche Fall trug sich folgendermaßen zu: Am 24. Februar 2011 war der Beklagte in seinem Ausbildungsbetrieb, einer Kfz-Werkstatt in Bad Homburg, mit dem Auswuchten von Autoreifen beschäftigt. Der zum damaligen Zeitpunkt 18-jährige Kläger, ebenfalls Auszubildender, stand etwa zehn Meter weiter weg.
Nun passierte das Unglaubliche: Der Beklagte warf ohne Vorwarnung ein etwa 10 g schweres Wuchtgewicht aus Aluminium in Richtung des Klägers und traf ihn am linken Auge, am Augenlid und an der linken Schläfe. Der Kläger trug eine Hornhautverletzung und eine Oberlidrandverletzung davon. Er wurde mehrfach operiert. Ihm wurde eine künstliche Augenlinse eingesetzt.
Wegen der verbliebenen Hornhautnarbe leidet der Kläger an einer dauerhaften ...
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