Nicht mehr Geld für die sorgende Oma
Hartz-IV-Bezug
Großeltern können für den Umgang mit ihren Enkelkindern keinen Hartz-IV-Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen. Auch wenn getrennt lebende Eltern einen Mehrbedarf für das Umgangsrecht mit ihrem Kind beanspruchen können, ist dies auf Großeltern nicht übertragbar, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az. S 11 AS 2299/13), das am 30. September 2013 veröffentlicht wurde.
Die klagende Großmutter erhielt Hartz IV. Da sie alle zwei Wochen ihre im Kinderheim lebende Enkeltochter zu sich holte, machte sie beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend. Die zusätzlichen Aufwendungen für ...
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