Noch große Unterschiede in der EU

Familienrecht bleibt Sache der Mitgliedsstaaten

Während der vergangenen 20 Jahre setzte sich die Europäische Union durchaus für die Förderung der Menschenrechte in allen Staaten der Union ein. Im Bereich der Rechte für lesbische und schwule Paare gibt es allerdings immer noch große Unterschiede, da Familienrecht Sache der Mitgliedsstaaten ist. Registrierte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (oder Ehen) sind derzeit in 16 EU-Staaten möglich. Es gibt keine EU-Verfügung, die eine zwischenstaatliche gegenseitige Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften regelt. Allerdings verweisen zahlreiche EU-Dokumente auf die Achtung der Menschenrechte und das Verbot der Dis...


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