Wenn der Rückflieger erst nach Mitternacht landet ...

Reiserecht

Verschiebt sich bei einem pauschal gebuchten Urlaub der Rückflug derart, dass die Ankunft ungeplanterweise erst nach Mitternacht des Abreisetages erfolgt, so liegt ein Reisemangel vor.

In einem solchen Fall haben die Betroffenen dann nicht nur Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Hotel- und Fahrtkosten, sondern dürfen unter Umständen auch einen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen, der vom säumigen Reiseunternehmen zu bezahlen ist. Darauf hat das Amtsgericht Duisburg bestanden (Az. 3 C 3175/12).

Im vorliegenden Fall muss nach der ständigen Rechtsprechung bei Pauschalreisen zwar mit Änderungen der Flugzeiten gerechnet werden. Die Zumutbarkeit für den Reisenden ist zumindest dann nicht überschritten, wenn die Änderungen nur den ersten oder den letzten Reisetag betreffen. Denn diese beiden Tage dienen von der Bestimmung her nicht der Erholung, sondern vor allem der An- oder Abreise.

Allerdings darf dabei nicht die Nachtruhe erheblich eingeschränkt werden. Das war hier der Fall, wo die Pauschalreisenden plötzlich auf einen Flieger umgebucht wurden, der erst nach Mitternacht des eigentlichen Abreiset...


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