Die selbst genutzte Ferienimmobilie in Spanien

Die Falle: Steuern zahlen statt Steuern sparen

Wer mit Gestaltungstricks bestimmte Steuern beispielsweise auf eine spanische Ferienimmobilie sparen will, muss im Gegenzug Einkommensteuer auf eine »verdeckte Gewinnausschüttung zahlen.

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem aktuellen Urteil vom 2. Oktober 2013 (Az. I R 109/10) entschieden. Bislang war es verbreitete Praxis, dass Interessenten an einer Ferienimmobilie in Spanien diese nicht direkt, sondern über eine spanische Kapitalgesellschaft gekauft haben. Dadurch können die Käufer spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern sparen.

So hatte auch im Streitfall eine vierköpfige deutsche Familie für 1,23 Millionen ...


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