Bei Auszug weiße Wände
Urteil des BGH zum Mietrecht
Streicht ein Mieter seine Wohnung bunt, muss er sie auch dann neutral gestrichen zurückgeben, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Machen bunte Wände eine Neuvermietung unmöglich, müssen Mieter beim Auszug dafür Schadenersatz leisten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 6. November 2013 (Az. VIII ZR 416/12).
Die nun verurteilten Mieter hatten 2007 eine frisch in weißer Farbe renovierte Doppelhaushälfte übernommen und dort einzelne Wände mit kräftigem Rot, Gelb und Blau gestrichen. So hinterließen sie die Wohnung nach zwei Jahren. Der Vermieter ließ 2009 für rund 3650 Euro die farbigen Wände zunächst mit Haftgrund und dann alle Wand- und Deckenflächen zweimal mit Wandfarbe überstreichen.
Nach teilweiser Verrechnung mit der von den Mietern geleisteten Kaution hatte der Vermieter eine Zahlung von rund 1840 Euro plus Zinsen begehrt. Nun muss der Beklagte laut Urteil dem Vermieter für den Neuanstrich Schadenersatz leisten.
Auch wenn der Mieter laut Vertra...
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