Sechs Länder ermöglichen Embryo-Test
Schwerin gibt grünes Licht für Ethikkommission
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern will gemeinsam mit fünf anderen norddeutschen Bundesländern eine gemeinsame Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik bilden. Das Kabinett in Schwerin stimmte am Dienstag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wie das Sozialministerium mitteilte.
Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas können sich Frauen jedoch an die Ethikkommission wenden und einen Antrag auf Präimplantationsdiagnostik stellen, wenn sie befürchten, dass ihr Kind wegen einer Erbkrankheit schwere genetisch bedingte Krankheiten haben wird oder tot zur Welt kommt. Die Kommission entscheide in jedem Einzelfall, hieß es. Gegen die Entscheidung stehe der Frau der Rechtsweg offen.
Die Kommission soll mit den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg gebildet werden. Das Gremium mit Vertretern aus Medizin und Rechtswissenschaft, mit Patienten sowie mit Behinderten-Vertretern soll seinen Sitz in Hamburg haben.
»Die gemeinsame Kommission mit den anderen Bundesländern verhindert Doppelstrukturen und bündelt Sachverstand«, sagte der Schweriner Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss. Die Kooperation sei auch wegen der zu erwartenden geringen Fallzahlen sinnvoll. Bundesweit wird jährlich mit etwa 200 Fällen gerechnet.
Der Staatsvertrag muss noch von den Parlamenten der beteiligten Länder ratifiziert werden. In Mecklenburg-Vorpommern soll der Landtag im Januar abstimmen. Zum 1. Februar 2014 soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Das Bundeskabinett hatte im Februar 2013 eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas verabschiedet. Die Verordnung sollte nach zwölf Monaten in Kraft treten, also im Februar 2014. dpa/nd
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