Sorbisch beschriftete Ortseingänge

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Rot-Rot einigt sich auf eine Änderung des Sorbengesetzes. Erweiterungen des angestammten sorbischen Siedlungsgebiets sollen erleichtert werden.

Die Minderheit der Sorben in der Niederlausitz soll in Zukunft noch mehr Schutz ihrer Identität durch das Land Brandenburg erfahren. Künftig werden die Rechte der Sorben nicht davon abhängen, ob eine Gemeinde oder ein Landkreis diese Rechte gewähren will, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion Thomas Domres gestern im Landtag. Zu diesem Behufe soll im Januar das Sorbengesetz novelliert werden.

Darauf verständigte sich dieser Tage die rot-rote Koalition. Es gibt Kommunen, die sich beispielsweise gegen eine zweisprachige Beschriftung von Orts- und Straßenschildern wehren, weil sie die Kosten scheuen. Das aber wäre nicht im Sinne der europäischen Charta, unterstrich Domres. Der Städte- und Gemeindebund habe »Pappkameraden« aufgestellt. Wer in den Sorben lediglich die Möglichkeit der touristischen Vermarktung zu sehen vermöge, der sei sich des Ernstes des Minderheitenschutzes nicht bewusst. Kriterium für die Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet soll künftig die sorbische Sprache oder auch die Pflege der Traditionen sein. Bislang mussten beide Kriterien erfüllt sein. Sorben sollen künftig in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen dürfen, auch wenn sie außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes leben. Die Änderung des 20 Jahre alten Sorbengesetzes soll am 1. Juni in Kraft treten.

Neugefasst seien Regelungen zur niedersorbischen Sprache, erläuterte Domres. Die Regierung betrachte es als ihre Aufgabe, in Krippe, Kindergarten, Schule und Hochschule die Bedingungen dafür zu schaffen, dass das Niedersorbische eine Zukunft hat. So sollen niedersorbisch sprechende Erzieher und Lehrer im sorbischen Siedlungsgebiet vorgeschrieben werden.

Domres erwartet, dass weitere Gemeinden ins angestammte sorbische Siedlungsgebiet aufgenommen werden möchten. Der Sorbenrat und die Gemeinden selbst können das beantragen. Das Kulturministerium wird die Anträge prüfen. Domres erläuterte, die Stadt Calau sei die erste Kommune, die in das Verfahren geht.

Der Politiker räumte ein, dass es weitergehende Forderungen der Sorben gegeben habe, die aber zum Teil an den ungeklärten finanziellen Auswirkungen gescheitert seien. Dazu gehöre die Bitte, alle amtlichen Bekanntmachungen auch in Sorbisch auszufertigen. Kommunen hatten erklärt, der Aufwand wäre zu groß. So beschränke es sich auf die zweisprachigen Straßenschilder. Weitergehende Gesetzesänderungen beantragen die Abgeordneten Marie Luise von Halem (Grüne) und Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos).

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