Teilnehmer beim Aufbau eines Vereinszeltes nicht gesetzlich unfallversichert
Tragischer Unfall eines Vereinsvorsitzenden
Wenn Mitglieder eines Vereins beim Aufbau eines Vereinszeltes verunglücken, greift nicht unbedingt die gesetzliche Unfallversicherung. Das entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am 6. November 2013 veröffentlichten Urteil (Az. L 3U 231/10).
Nach dieser Entscheidung bekommt die Witwe eines getöteten Vereinsvorsitzenden aus Nordhessen keine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft.
Beschäftigte und auch Personen, die wie Beschäftigte arbeiten, sind gesetzlich unfallversichert, wie das...
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