Müllgebühr und Dachproblem

Urteile

Behörden können sich am Eigentümer einer Immobilie schadlos halten, wenn dessen Mieter die Müllgebühren nicht wie versprochen beglichen haben, so der Tenor eines Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az. 4 K 866/12.NW).

Der Fall: Einige Mieter eines Hauseigentümers in Rheinland-Pfalz waren über längere Zeit die Müllgebühren in Höhe von insgesamt über 1000 Euro schuldig geblieben, obwohl eine direkte Bezahlung ihrerseits ohne Einschaltung des Eigentümers vereinbart war. Die Behörde sandte ersatzweise dem Eigentümer die Gebührenbescheide zu. Der behauptete, er hätte über Zahlungsrückstände informiert werden müssen. Die Kommune habe ihre Fürsorgepflichten verletzt

Das Urteil: Bei der Abfallentsorgu...


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