EuGH-Urteil bestätigte Recht auf freie Anwaltswahl
Rechtsstreit nach Entlassung
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. November 2013 (Az. C-442/12) hat der EuGH den Grundsatz auf freie Anwaltswahl auch des Kunden einer Rechtsschutzversicherung gestärkt.
Dieses Recht gilt nach Ansicht des EuGH auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher Beistand im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens nicht zwingend vorgeschrieben ist.
»Mit dem EuGH-Urteil hat der Grundsatz der freien Wahl des Rechtsanwaltes allgemeine Bedeutung und ist für alle Rechtsschutzversicherungsverträge in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich«, erläutert Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Leiter des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrech...
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