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Welche Folgen hat das fürs Arbeitslosengeld?
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Ein Aufhebungsvertrag und die Zahlung einer Abfindung an einen ausscheidenden Mitarbeiter führen für diesen nicht zwangsläufig zu einer sogenannten Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917655.welche-folgen-hat-das-fuers-arbeitslosengeld.html
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