Persilschein für Deutschland

Auch im Zivilverfahren gibt es für die Bundeswehropfer von Kundus nur die kalte Schulter

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Am 4. September 2009 befahl der Bundeswehroberst Georg Klein, zwei auf einer Sandbank festgefahrene Tanklaster und die Umstehenden durch den Abwurf zweier 500-Kilo-Bomben zu vernichten. Nachdem bereits 2010 der Generalbundesanwalt ein zunächst eingeleitetes Strafverfahren eingestellt hatte und ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss 2011 im Sand verlaufen war, hat das Bonner Landgericht nun auch zivilrechtliche Konsequenzen aus dem Tod von laut NATO rund 140 oder nach Bundeswehrversion »nur« 91 Menschen - weit überwiegend Zivilisten - zurückgewiesen.

Am Mittwoch verkündete das Gericht, es sei seitens des mittlerweile sogar zum Brigadegeneral beförderten Offiziers keine »schuldhafte Amtspflichtverletzung« erkennbar, weswegen es auch keine legitimen Schadensersatzansprüche geben könne.

Dabei hatten die Beweisermittlungen, die das Gericht zunächst anstellen ließ, auf eine ernsthaftere Behandlung des Falles schließen la...


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