Ab 1. Mai 2014 gibt es ein neues Punktesystem

Worauf sich Autofahrer einstellen müssen

Mit dem Jahr 2014 treten für die Autofahrer einige wesentliche Änderungen in Kraft. Die wichtigste ist die ab 1. Mai 2014 mit der Punktereform im Flensburg Zentralregister.

Die zentrale Neuerung: Statt einen bis sieben Punkte soll es je nach Schwere des Vergehens nur noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Dafür ist der Führerschein auch schon bei 8 Punkten weg statt bisher bei 18. Neu ist: Mit Punkten geahndet werden künftig nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind.

Neues Punktesystem

● Künftig gibt es nur noch einen Punkt für »schwere Verstöße« (bisher Ordnungswidrigkeiten), zum Beispiel für über 20 km/h erhöhtem Tempo innerorts. Dafür gibt es aktuell einen bis vier Punkte.

● Zwei Punkte gehen aufs Konto für »besonders schwere Verstöße« (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot), zum Beispiel bei Rot über die Kreuzung fahren oder Drängeln. Aktuell gibt es dafür bis vier Punkte.

● Drei Punkte hagelt es für Straftaten, zum Beispiel Unfallflucht, dafür gibt es zurzeit noch fünf bis sieben Punkte.

Folgen und Verjährung

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