»Warnschuss« nur einmal abgegeben

Der Kurzzeitarrest mit gewünschter Präventionsfunktion wird kaum genutzt

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Bundesregierung setzt in Sachen Jugendkriminalität u.a. auf den Kurzzeitarrest. Berlin nutzte dieses Instrument kaum.

Seit seiner Einführung im März 2013 ist der so genannte Warnschussarrest für straffällig gewordene Jugendliche in Berlin nur einmal eingesetzt worden. Zwischen März und November 2013 habe nur ein Jugendlicher den Warnschussarrest in der neuen Arrestanstalt Kieferngrund angetreten, heißt es in einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck. Zwei weitere Jugendliche wurden demnach zwar zum Warnschussarrest verurteilt, mussten die Strafe aber nicht verbüßen, da sie ihre Delikte vor Inkrafttreten der neuen Regel begangen hatten.

Der Warnschussarrest wurde 2011 auf Bundesebene von der damals regierenden Koalition aus Union und FDP als neues Instrument im Jugendstrafrecht geschaffen. Danach kann der Warnschussarrest von einem Gericht zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden. »Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest für eine oder zwei Freizeiten (in der Regel Wochenenden), als ...


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