Gericht konkretisierte Berechnungsmethode
Urteil zu Rückabwicklungszins
Ein Darlehensnehmer muss nach Widerruf des Darlehensvertrages nur einen Bruchteil der ursprünglichen Zinsen zahlen. Das Landgericht Hannover konkretisierte eine Berechnungsmethode für »Rückabwicklungszinsen«.
Mit seinem Urteil vom 21. November 2013 hat das Landgericht Hannover (Aktenzeichen bekannt; nicht rechtskräftig) die vom ehemaligen Darlehensnehmer zu leistende marktübliche Verzinsung nach erfolgtem Widerruf des Darlehensvertrages konkretisiert.
Der Kläger und Darlehensnehmer hat in dem Verfahren den mit der beklagten Bausparkasse abgeschlossenen Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rechtswirksam widerrufen.
Aufgrund des Widerrufs mussten die gegenseitig ausgetauschten Leistungen zurückgewährt werden. Nach dem Urteil ist die...
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