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Kürzung ist rechtmäßig
Elterngeld
Die Anfang 2011 in Kraft getretene Kürzung des Elterngeldes ist rechtmäßig. Eltern mussten dabei auch im laufenden Bezug die Verringerung hinnehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 2. Dezember 2013 (Az. B 10 EG 6/12).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920091.kuerzung-ist-rechtmaessig.html
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