Vierjährige Korrekturfrist verlängert sich nicht
Wenn Steuerberatern Fehler unterlaufen
Nach einem leichten Fehler eines Steuerberaters hat das Finanzamt nur die üblichen vier Jahre Zeit, um den Steuerbescheid zu korrigieren. Der Fehler verlängert die Korrekturfrist nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 11. Dezember 2013 veröffentlichten Urteil entschied (Az. VIII R 27/10).
Damit bleibt einem Arzt eine Steuernachzahlung erspart. Er war 1996 an einem Labor beteiligt, für das er einen anteiligen Verlust von umgerechnet 6366 Euro zu tragen hatte. Durch einen Fehler seines Steuerberaterbüros wurde dieser Verlust in der Steuererklärung doppelt steuermindernd berücksichtigt.
Die Steuererklärung wurde im Mai 1998 eingereicht, der Feh...
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