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Gesetzgeber bei Begrenzung der Leiharbeit am Zuge

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte sich im Dezember 2013 mit einer Klage eines Leiharbeiters beschäftigt (nd berichtete). Mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az. 9 AZR 51/3) hat das BAG die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920103.gesetzgeber-bei-begrenzung-der-leiharbeit-am-zuge.html

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