Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wer nur einmal in seinen Briefkasten schaut ...
Kündigungsschreiben
Eine Kündigung, die bis 11.30 Uhr in den Briefkasten eingeworfen wird, gilt als noch am selben Tag zugestellt. Darauf, wann der Briefkasten geleert wurde, kommt es nicht an, sagt das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920105.wer-nur-einmal-in-seinen-briefkasten-schaut.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.