Resturlaub ist bis Jahresende zu nehmen
Was besagt das Bundesurlaubsgesetz?
Immer dann, wenn das alte Jahr zur Neige geht, kommt es zum Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber, ob Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden darf und bis wann er genommen werden muss.
Das Bundesurlaubsgesetz nimmt es mit der Erholung von Arbeitnehmern sehr genau. Deshalb ist der gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr bis zum 31. Dezember zu nehmen.
Nur in Ausnahmen dürfen restliche Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden, und zwar wenn persönliche Gründe vorliegen, z. B. wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit seinen Urlaub im laufenden Jahr nicht ...
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