Taugliche Messgeräte
Heizkosten
Rechnet ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig ab, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass die dafür eingesetzten Messgeräte auch funktionstauglich sind.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, der auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 310/12) verweist, muss sich der Eigentümer ansonsten auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen.
Der Fall: An einem Heizkörper in der Essecke einer Mietwohnung befand sich ein defektes Messgerät. Es hatte einen Verbrauch aufgezeichnet,...
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