Schräge Töne und Nachbarschaftsfrieden

Mietrecht und Hausmusik

Wenn sich der Nachbar als neuer Beethoven berufen fühlt, kann das für seine Mitbewohner zur Geduldsprobe werden. Stundenlanges Geklimper auf dem Klavier ist nicht jedermanns Sache. Dennoch müssen die Nachbarn dem Spiel gezwungenermaßen einige Zeit lauschen.

Hausmusik ist zwar nicht gesetzlich geregelt, allerdings legen einige gerichtliche Entscheidungen fest, was es beim Musizieren in den eigenen vier Wänden zu beachten gilt. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau klärt auf, was die heimischen Musiker beachten sollten.

Musizieren in der eigenen Wohnung fällt unter das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das bedeutet, Musik machen kann nicht grundsätzlich verboten werden, beispielsweise durch den Vermieter. Dennoch muss der Musiker auch das Persönlichkeitsrecht seiner Mitmenschen berücksichtigen und darf sie mit seinen Klängen nicht belästigen. Aus zahlreichen Urteilen zu diesem Sachverhalt lassen sich ein paar Regeln ableiten.

Mietvertrag und Hausordnung bestimmen Auflagen

Grundsätzlich darf den ganzen Tag zu Hause musiziert werden. Innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, nachts von 22 bis 6 Uhr und in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr, muss allerdings die Bes...


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