Sozialgericht in Dresden urteilt: rechtswidrig

Arzneimittelrichtgrößen

Das Sozialgericht Dresden hat in einer Reihe von Entscheidungen am 18. Dezember 2013 die sächsischen Arzneimittelrichtgrößen für rechtswidrig erklärt.

In den zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung vereinbarten Richtgrößen ist geregelt, wie hoch die Kosten der vom Arzt verschriebenen Arzneimittel pro Patient und Kalenderjahr durchschnittlich sein dürfen.

Werden sie um mehr als 25 Prozent überschritten, muss der Arzt die Mehrkosten eventuell selbst tragen oder sich beraten lassen. Rentner werden in dem System höher bew...


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