Die Bevollmächtigung ist zu überprüfen

Zur Förderpflege

Seit Beginn dieses Jahres werden das erste Mal die Zulagen für die neue, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (auch Förderpflege genannt) überwiesen. Die staatliche Förderung gibt es erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Beiträge gezahlt wurden.

Der Versicherte hat in der Regel mit diesem Prozedere nichts zu tun. Voraussetzung ist allerdings, dass er seinen Anbieter bei Vertragsabschluss bevollmächtigt hat, das Geld bei der Zentralen Zulagenstelle zu beantragen. Dazu übermittelt der Versicherer notwendige Angaben wie die Vertragsdaten und die Höhe der gezahlten Beiträge. So müssen mindestens zehn Euro monatlich als Eigenbeitrag geleistet werden.

Ist alles korrekt, überweist die Zulagenstel...


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