Befristeter Preisstopp bis März 2014

Schnellgesetz zu Arzneimittelkosten der Kassen und Beitragszahler

Ein neues Schnellgesetz soll Krankenkassen und Beitragszahler vor Mehrkosten für Arzneimittel bewahren. Kurz nach dem Beschluss im Bundestag passierte die Verlängerung eines Preisstopps für Medikamente am 19. Dezember 2013 auch den Bundesrat in Berlin.

Ohne die Neuregelung wäre Ende des Jahres 2013 das Preismoratorium für patentgeschützte teuere Medikamente ausgelaufen. Eine Preisfreigabe hätte nach Einschätzung der Krankenkassen jährlich zu Mehrkosten von etwa 500 Millionen Euro geführt.

Was ist konkret beschlossen worden?

Es geht um einen gesetzlichen Preisstopp: Die Pharmahersteller dürfen ihre Preise nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen. Im Gesetz heißt es: »Das Preismoratorium wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 verlängert.«

Warum greift der Gesetzgeber überhaupt in die Preisgestaltung ein?

Beim Pharmamarkt hat man es anders als etwa bei Computern oder Spielzeug mit einem vielfach regulierten Markt zu tun. Denn die verschreibungspflichtigen Medikamente sind nicht einfach frei verkäuflich, sondern müssen von Apotheken abgegeben - und von den Kassen bezahlt werden.

Warum sollte das Moratorium verlängert werden?

Die Krank...


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