Piraten-Klage einstimmig abgewiesen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Der Verfassungsgerichtshof sieht die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses nicht als verfassungswidrig an. Der Präsident des Landesparlaments begrüßte das Urteil.

Das Urteil des obersten Berliner Gerichts erging einstimmig. »Die Organklage von Mitgliedern der Piratenfraktion gegen die Regelungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wurde abgewiesen«, erklärte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Sabine Schudoma, am Mittwoch. Als Begründung für das Urteil führte Schudoma an, dass die Organklage der Piraten vom Oktober 2011 »unbegründet« sei. Teile der Klage waren bereits zuvor als »unzulässig« vor Gericht ausgeschlossen worden.

Im Kern wollten die Piraten mit ihrem juristischen Vorstoß die Rechte der einzelnen Abgeor...


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