Anwälte fordern: Mordparagrafen streichen
Gesetzgeber soll in dieser Legislaturperiode endlich das Tötungsstrafrecht reformieren
Bestimmte Formulierungen in Strafrechtsparagrafen über Mord und Totschlag führen zu ungerechten Urteilen - das ist mittlerweile juristisch weithin Konsens. Doch die Große Koalition tut nichts.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat konkrete Vorschläge für eine Reform vorgelegt, die in der Forderung gipfeln, den Mordparagrafen 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu streichen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode im Kernbereich des Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des wichtigsten Rechtsgutes zu schaffen: des Lebens.
In einer Stellungnahme des DAV-Strafrechtsauschusses wird vorgeschlagen, künftig im StGB nicht mehr zwischen »Mord« und »Totschlag« zu unterscheiden, die durch im Gesetz definierte Motive und Eigenschaften des Mörders wie »Mordlust«, »Habgier« und andere »niedrige Beweggründe« oder »heimtückisch« und »grausam« vorgegeben werden. Stattdessen soll in den Paragrafen 212 und 213 StGB nur zwischen »Tötung« mit Androhung von »Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren« oder »lebenslanger Freiheitsstrafe« und »Tötung in minder schwerem Fall« untersch...
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