Gutachter warnen vor Ausnahmen beim Mindestlohn

Wissenschaftlicher Dienst: Ausschluss von Rentner und Studenten womöglich Verfassungsverstoß

München. Die Bundesregierung darf bestimmte Beschäftigtengruppen nicht einfach von einem gesetzlichen Mindestlohn ausnehmen. Dies könnte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, zitierte die »Süddeutsche Zeitung« am Montag aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Bedenken bestehen dem Papier zufolge vor allem bei einem Ausschluss von Rentnern und Studenten vom Mindestlohn - eben diesen hatten Politiker der Union gefordert.

Die Expertise war von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, angefordert worden. Darin heißt es: Der allgemein verbindliche Mindestlohn sei eine Schutzvorschrift für Beschäftigte. Ausnahmen davon könnten »eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellen, wenn ...


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