Wer keinen Helm trägt, der haftet mit

Zivilrecht: Skiunfall

Nicht erst der folgenschwere Skiunfall des Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher, der bei seinem schweren Sturz einen Helm trug, haben die Fragen akut aufgeworfen: Wie sind überhaupt die Bestimmungen hinsichtlich des Tragens eines Skihelmes? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einem Skiunfall ohne Helm?

Wird ein Skifahrer, der sich an die Pistenregeln gehalten hat, von einem anderen Skifahrer umgefahren und zieht sich dabei Kopfverletzungen zu, weil er keinen Helm trägt, ist er mitschuldig.

Wie das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 22. März 2012 (Az. 8 U 3652/11) entschied, kann dem Verletzten in einem solchen Fall eine Mithaftung von 50 Prozent auferlegt werden. Darüber informiert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Hintergrundinformation: In einigen europäischen Ländern ist das Tragen eines Helms auf der Skipiste mittlerweile Pflicht - allerdings in der Regel nur für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre (wie in Italien) oder 15 Jahre (wie in einig...


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