Ist die alte Karte noch gültig oder nicht?

Leserfragen zur elektronischen Gesundheitskarte

Zur neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGk), die seit Januar 2014 Pflicht ist, hat es zahlreiche Leserfragen gegeben. Der Hintergrund: Im nd-ratgeber vom 4. Dezember 2013 hatten wir fälschlicherweise darauf verwiesen, dass die bisherige Karte der gesetzlich Krankenversicherten am 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren würde. Im nd-ratgeber vom 30. Dezember 2013 haben wir das richtig gestellt. Zudem wollten viele Leser mehr über die neue elektronische Gesundheitskarte wissen.

Vorweg gesagt: Die gesetzlich Versicherten können auch nach dem 1. Januar 2014 ihre alte Krankenversichertenkarte bis zum Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitsdatums ohne Einschränkungen weiter verwenden. Das geht aus einem Schreiben des Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, hervor.

Er reagierte damit auf Irritationen, die eine Mitteilung des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Kassen ausgelöst hatte. Dort wurde Anfang Oktober 2013 behauptet, dass ab 1. Januar 2014 die bisherigen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit verlieren würden und nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit aufgedrucktem Passbild in den Arztpraxen akzeptiert werde.

Köhler spricht von einer »Fehlinformation« und verweist auf den Paragrafen 19 des Bundesmantelvertrages der Ärzte. In dem ist geregelt, dass die alte Krankenversicherungskarte vorzulegen ist, »solange die elektronische Gesundheitskarte no...


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