Es darf weiter gefördert werden
Filmförderung ist verfassungskonform
Aufatmen in der deutschen Filmbranche. Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist verfassungskonform, urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht. Die Kinokette UCI hatte 2005 gegen das Gesetz geklagt, das 1967 verabschiedet wurde und nach dem Prinzip der Selbsthilfe der Filmbranche funktioniert. Alle Nutzer von Kinofilmen zahlen in einen Topf ein, der von der Filmförderungsanstalt (FFA) verwaltet wird. Rund 70 Millionen Euro fließen so jedes Jahr in die Entstehung und Distribution deutscher Filme und von Koproduktionen.
Zum Streit führte 2004 die Anhebung der Abgaben für umsatzstarke Kinos. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der UCI 2009 in einem Punkt Recht. Auch die Fernsehsender müssten in den Kreis der Einzahler einbezogen werden. Mit Rücksicht auf die Kulturhoheit der Länder zahlten sie bis dato auf freiwilliger Basis. Auf das erste Urteil hatte Kulturstaatsminister Bernd Neumann umgehend mit einer kleinen Novellierun...
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