Senat will gefährliche Orte weiter geheim halten

Innenbehörden: Polizeitaktik geht vor Bürgertransparenz / Opposition fordert Evaluation und Abschaffung

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Auch in Berlin gibt es wie in Hamburg Gefahrengebiete, die von der Polizei definiert werden - ob die kriminalitätsbelasteten Orte sinnvoll sind, entzweit Senat und Opposition im Abgeordnetenhaus.

Für Polizeipräsident Klaus Kandt sind die sogenannten kriminalitätsbelasteten Orte ein Standardinstrument. »Uns geht es um die längerfristige Wirkung, um an bestimmten Orten die Kriminalität zurückzudrängen«, erklärte der Polizeichef am Freitag. In der täglichen Praxis der Behörde funktioniert das folgendermaßen: Anhand von Statistiken schaut sich die Polizei einzelne Straßen, U-Bahnhöfe und Plätze an. Häufen sich über einen längeren Zeitraum Raub-, Drogendelikte oder gefährliche Körperverletzungen, wird das Gebiet zum »kriminalitätsbelasteten Ort« erklärt.

Polizisten dürfen dann anhand des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) verdachtsunabhängig kontrollieren. Einmal pro Quartal prüft die Behörde, ob die Einschätzung noch zutrifft oder gegebenenfalls korrigiert werden muss.

Ob sich die Bürger gerade in einem Berliner Gefahrengebiet bewegen, ist indes nicht transparent, weil dessen Bewo...


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