Wie wird der Jahresurlaub berechnet?

Beim Wechsel im Kalenderjahr von Vollzeit auf Teilzeit

Wechselt ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle, wird der Urlaub umgerechnet. Es gilt dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitstelle.

Nach einer Information der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entschied diesen Streitfall das Hessische Landesarbeitsgericht am 30. Oktober 2012 (Az. 13 Sa 590/12).

Der verhandelte Fall: Der Mitarbeiter wechselte am 15. Juli 2010 von einer...


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