Koalition will sich kaum kontrollieren lassen

Zugeständnisse der Regierung im Streit um Minderheitenrechte gehen der Opposition nicht weit genug

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Mit einer Änderung der Geschäftsordnung verspricht die Bundesregierung, der Opposition einige ihrer Rechte einzuräumen. Gesetze sollen hingegen nicht geändert werden.

Die Große Koalition ist nur teilweise bereit, im Streit um die Minderheitenrechte der Opposition entgegenzukommen. Union und SPD haben einen Entwurf vorgelegt, der lediglich eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments vorsieht. Dieser Entwurf wird ebenso wie die Anträge von LINKEN und Grünen zu den Rechten der Opposition am Donnerstag im Plenum beraten.

Bisher war für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten notwendig. Der Vorschlag von Union und SPD sieht vor, dass hierfür das Votum aller Mitglieder der Nicht-Regierungsfraktionen ausreichen soll. LINKE und Grüne verfügen zusammen nur über rund 20 Prozent der Parlamentssitze. Die Rechte der Opposition sollen auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Einbindung in der Europapolitik gestärkt werden. Beide Fraktionen dürften etwa eine Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung verlangen. Zudem will die Koalition der Opposition mehr Geld zusichern. Demnach würden LINKE und Grüne jeweils 300 000 Euro mehr pro Jahr erhalten.

Allerdings wollen die Regierungsfraktionen im Unterschied zur Opposition keine Änderung von Gesetzen. »Eine Rechtssicherheit ist somit für uns nicht gegeben«, kritisierte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte. Union und SPD klammern außerdem die Möglichkeit aus, dass die Opposition gemeinsam Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen kann, um prüfen zu lassen, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dass die Koalition nicht bereit ist, die Oppositionsrechte umfassend zu achten, zeigt sich auch bei den derzeitigen Debatten über den geplanten NSA-Untersuchungsausschuss. Ein Treffen der Parlamentsgeschäftsführer hierzu blieb ohne Ergebnis. Koalition und Opposition sind uneins, was der Ausschuss ermitteln darf und was geklärt werden soll. Die Regierung will etwa die deutsche Erhebungs- und Übermittlungspraxis nicht thematisieren. Am Donnerstag will der Bundestag über den NSA-Untersuchungsausschuss beraten. Möglich ist, dass dort beide Anträge von Koalition und Opposition debattiert und dann an den Geschäftsordnungsausschuss weitergegeben werden. Bisher konnte die Opposition Untersuchungsaufträge weitgehend selbst bestimmen. Weil die Opposition aber nun ungewöhnlich klein ist, muss die Koalition darauf nicht mehr Rücksicht nehmen.

Auf Kritik stieß auch die von der Regierung geplante Gehaltserhöhung für Abgeordnete um rund zehn Prozent. LINKE und Grüne halten dies für unangemessen. Schwarz-Rot einigte sich zudem darauf, die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten als eigenen Straftatbestand verfolgen zu lassen. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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