Stadt kann Pflegekosten eintreiben

Bundesgerichtshof: Erwachsene Kinder müssen ihren Eltern auch nach Kontaktabbruch Unterhalt zahlen

Eltern können den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern abbrechen, ohne den Unterhaltsanspruch aufs Spiel zu setzen.

Die Bremer Sozialbehörden können sich freuen: Rund 9000 Euro Heimkosten, welche die Stadt für die Pflege eines Rentners bezahlt hat, muss von dessen erwachsenem Sohn übernommen werden. Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am Mittwoch, dass die Unterhaltspflicht fortbestand, obwohl der Vater den Kontakt zum Sohn abgebrochen hatte. Dies allein reiche für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt aber nicht aus, so die Richter in der Begründung.

Der Rentner hatte bis zu seinem Tod im Februar 2012 rund vier Jahre in Pflegeheimen verbracht und Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch in Anspruch genommen. Nach der Scheidung war im Jahr 1972 der Kontakt zu seinem damals bereits volljährigen Sohn abgerissen. Dieser wurde zudem im Testament des Vaters nicht bedacht. Dennoch verlangte die Stadt Bremen von dem heute 60-Jährigen Elternunterhalt und zog vor Gericht. In erster Instanz wurde dem ...


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