Schwarz-Rot legt Beiträge für Krankenkassen fest

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Berlin. Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Krankenkassenbeiträge eingeleitet. Der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Beitragssatz soll dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums zufolge 14,6 Prozent betragen; weitere Kosten und künftige Kostenanstiege sollen die Arbeitnehmer dem Text zufolge über Zusatzbeiträge allein tragen. Damit fließt auch der bisherigen Beitragszuschlag der Arbeitnehmer von bislang einheitlich 0,9 Prozent künftig in die jeweils von den einzelnen Krankenkassen festzusetzenden Zusatzbeiträge ein. Durch die je nach Kasse unterschiedlichen Zusatzbeiträge ergebe sich ein »wichtiges Preissignal im Wettbewerb der Krankenkassen untereinander«, heißt es in dem Referentenentwurf. AFP/nd

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