Rangelei um Fingerkuppen
Urteil in Leipzig: Bevor ein Abschiebeverbot erlassen wird, muss die Herkunft des Flüchtlings geklärt sein
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt den Fall eines Flüchtlings zurück nach Bayern. In Zukunft muss stärker als bisher die Herkunft eines Asylbewerbers ermittelt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg sowie Verwaltungsgerichte müssen bei Asylbewerbern mit Nachdruck deren Herkunft ermitteln. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Bevor zum Beispiel das Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot für einen Flüchtling in ein bestimmtes Land erlässt, muss geklärt sein, dass der Flüchtling auch wirklich aus diesem Land stammt.
Anlass für diese höchstrichterliche Grundsatzentscheidung war der Fall eines Flüchtlings, der im Mai 2010 in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt stellte fest, dass seine Fingerabdrücke nicht verwertbar waren, weil offenbar die Fingerkuppen beschädigt waren. Asylbewerber sind gemäß den Paragrafen 15 und 16 des Asylverfahrensgesetzes dazu verpflichtet, »erkennungsdienstliche Maßnahmen zu dulden«, wozu auch die Abnahme von Fingerabdrücken gehört. Die Nürnberger Behörde vermut...
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