Wenn ein Handschlag reicht

Mietvertrag

  • Kai Althoetmar
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Auch mündliche Mietverträge können ihre Gültigkeit haben. Manchmal reicht ein Handschlag, um sich einig zu werden. Doch mündliche Absprachen bergen auch einige Risiken.

Manchmal glaubt man, sich nur lächerlich zu machen oder als misstrauisch zu gelten, wenn man auf einem schriftlichem Mietvertrag besteht: Der Eigentümer der Wohnung ist der eigene Vater oder Bruder. Oder: Ein befreundeter Kommilitone zieht mit in die Studenten-wohngemeinschaft ein. Im Nu ist man sich über die Konditionen einig, frei nach dem Motto: Ein Mieter, ein Wort.

Nur ein schriftlicher Vertrag ein gültiger Mietvertrag?

»Auch mündliche Absprachen können einen wirksamen Mietvertrag darstellen und ein unbefristetes Mietverhältnis begründen«, erläutert Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Dazu müssen aber einige Punkte geklärt sein. »Voraussetzung ist eine Einigung über Mietparteien, Wohnung, Mietpreis und Mietbeginn«, so Wüstefeld.

Grundsätzlich sind Mietverträge formfrei. Für mündliche Mietverträge gelten daher die gleichen Bedingungen wie für schriftliche Kontr...


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